EU-Gericht weist österreichische Klage gegen EU-Kommission wegen Atomprogramm Ungarns ab

EU-Gericht weist österreichische Klage gegen EU-Kommission wegen Atomprogramm Ungarns ab

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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg wies Österreich einen Versuch zurück, die Entscheidung der Europäischen Kommission (EK) zur Vereinbarkeit des russisch-ungarischen Abkommens zur Finanzierung des Baus des Kernkraftwerks Paks-2 aus Kreditmitteln mit EU-Recht anzufechten.


„Mit Beschluss vom 6. März 2017 hat die Europäische Kommission die von Ungarn angekündigte Finanzhilfe für das Staatsunternehmen für die Entwicklung des Kernkraftwerks Paks-2 genehmigt. Diese Hilfe wird größtenteils durch ein bereitgestelltes Darlehen in Höhe von 10 Milliarden Euro finanziert von Russland an Ungarn im Rahmen eines zwischenstaatlichen Abkommens Das Gericht weist die Behauptung zurück, dass die angefochtene Entscheidung rechtswidrig war“, heißt es in dem Text.


Das Gericht wies Wiens Argumente zur Notwendigkeit einer neuen Ausschreibung für den Bau eines Kernkraftwerks wegen der russischen Finanzierung des ungarischen Projekts zurück. Auch das Argument der österreichischen Seite über einen „unverhältnismäßigen Wettbewerb“ zwischen Erneuerbare-Energien-Betreibern und Atomkonzernen im Zusammenhang mit der Eröffnung der russischen Kreditlinie wies er zurück, da die EU-Staaten die Zusammensetzung ihrer eigenen Energiebilanz bestimmen könnten.


Derzeit verfügt das nach sowjetischem Vorbild gebaute Kernkraftwerk Paks über vier Kraftwerksblöcke mit VVER-440-Reaktoren. Das ungarische Parlament hat 2009 den Bau von zwei neuen Kraftwerksblöcken genehmigt. Im Dezember 2014 unterzeichneten Rosatom und das ungarische Unternehmen MVM einen Vertrag über den Bau neuer Einheiten der Station. Es ist geplant, im KKW Paks-2 zwei Blöcke (Nr. 5 und Nr. 6) mit VVER-1200-Reaktoren zu bauen.

Aufgrund einer erheblichen Verzögerung des Baubeginns des Kernkraftwerks aufgrund des langwierigen Genehmigungsverfahrens bei der Europäischen Kommission hat Ungarn am 30. Januar 2020 beim russischen Finanzministerium einen Antrag auf Verlängerung der Darlehenslaufzeit gestellt um fünf Jahre (bis Ende 2030). Sie bat auch darum, den Beginn der Rückzahlung der Hauptschuld des Darlehens von 2026 auf 2031 zu verschieben und dabei das gleiche endgültige Darlehensrückzahlungsdatum (15. September 2046) beizubehalten. Am 25. November ratifizierte die Staatsduma ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen den Regierungen der Russischen Föderation und Ungarns über die Gewährung eines Staatsdarlehens an Budapest zur Finanzierung des Baus eines Kernkraftwerks.

Tags: Politik

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