In Österreich treten neue Anti-Coronavirus-Regeln in Kraft

In Österreich treten neue Anti-Coronavirus-Regeln in Kraft

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Der Karsamstag, der 16. April, bringt eine Lockerung der Corona-Regeln. Das werden in erster Linie die Wienerinnen und Wiener bemerken und natürlich auch die Bewohnerinnen und Bewohner anderer Teile Österreichs.


Am deutlichsten wird dies in Wien, wo es früher noch restriktivere Maßnahmen wie 2G in der Gastronomie gab. Aber die Erleichterung wird im Rest des Landes sichtbar sein, zum Beispiel mit der Aufhebung der Maskenpflicht im nicht wesentlichen Handel. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die bis zum 8. Juli geltenden Regeln.


Die FFP2-Maske muss nur an relativ wenigen Stellen getragen werden. Dies sind vor allem öffentliche Verkehrsmittel und geschlossene Haltestellen, im Schulverkehr und Taxis. Auch der Lebensmittelverkauf, Apotheken, Tabakläden, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken, Postämter gehören zu den Auflagen zum Tragen von Masken. Die Arbeiter in diesen Einrichtungen müssen ebenfalls Masken tragen, es sei denn, es ist ein anderer angemessener Schutz wie Plexiglas verfügbar.


In allen anderen Bereichen und Bereichen, sowie bei Veranstaltungen oder am Arbeitsplatz besteht keine Maskenpflicht mehr – weder für Kunden noch für Außendienstmitarbeiter.


3G bleibt nur in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Reha-Zentren in Wien 2,5G mit PCR-Test. Die Bundesverordnung gibt nur 3G vor, daher ist ein Antigentest ausreichend. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass der PCR-Test in Wien nur 48 Stunden und in anderen Bundesländern 72 Stunden gültig ist.


Die Besucherbegrenzung in Pflegeheimen wird aufgehoben. Die Wiener Krankenhäuser bleiben jedoch auf drei Besucher pro Tag beschränkt.


Kultur- und Sportveranstaltungen sowie alle anderen Veranstaltungsarten sind von den Corona-Beschränkungen mehr oder weniger ausgenommen. Es gelten weder G-Regeln noch Maskenpflicht. Lediglich für Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern sollte ein Infektionsschutzkonzept erstellt werden. Außerdem muss ein Verantwortlicher bestellt werden. Kreisverwaltungsorgane prüfen stichprobenartig.


Die Gastronomie ist nun landesweit frei von Einschränkungen. Dies gilt auch für die Nachtgastronomie, die ohne G-Regeln genutzt werden kann.


Auch die Hotellerie unterliegt keinerlei Beschränkungen mehr. Auch in Seilbahnen, Bussen und Ausflugsschiffen gilt keine Maskenpflicht. Das Tragen unter diesen Bedingungen wird jedoch im Reglement ausdrücklich empfohlen.


Auch wenn der G-Nachweis in einem Land nur noch in Ausnahmefällen vorgeschrieben ist, ist er für die Einreise in einige Länder zwingend erforderlich. Dazu verlängert die Regierung die Gültigkeitsdauer, allerdings erst nach Abschluss der Grundimmunisierung, also drei Impfungen. Der Grüne Pass ist nun 365 Tage, also ein Jahr gültig. Bei der zweiten Impfung hingegen nur 180 Tage bzw. 210 Tage bei Jugendlichen unter 18 Jahren. Auch der Genesungsstatus für den Green Passport ist nur 180 Tage gültig.


Ab dem 5. Tag wird die Quarantäne bei mildem Krankheitsverlauf oder asymptomatischem Infektionsverlauf beendet. Allerdings gelten für weitere 5 Tage Verkehrsbeschränkungen (Maskenpflicht beim Verlassen der Wohnung, Zutritt zu Orten, an denen keine Maskenpflicht besteht, keine Veranstaltungen). Um die Einschränkung vorzeitig aufzuheben, können Sie einen kostenlosen Test durchführen (negativer PCR-Test oder CT-Wert größer oder gleich 30). Wenn CT kleiner als 30 ist, muss die Einschränkung bis zum Ablauf von 5 Tagen andauern (oder wenn vorher ein CT größer oder gleich 30 erreicht wird).

Tags: Gesundheit und Medizin

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